Eine pensionierte Ärztin, Erbin eines größeren Vermögens, ist seit vielen Jahren ehrenamtlich im Naturschutz engagiert. In ihrer Nachlassplanung wird ihr deutlich, dass ihr Vermögen nicht nur an die nächste Generation weitergegeben werden soll, sondern gezielt dem Schutz von Natur und Umwelt dienen soll.
Da sie keine eigene Verwaltung aufbauen möchte und wenig Erfahrung mit Stiftungsrecht hat, sucht sie eine Lösung, die ihre Vorstellungen zuverlässig umsetzt, ohne sie mit organisatorischen Aufgaben zu belasten.
Gemeinsam mit der StiftungsHafen Treuhand gründet sie eine „Naturschutz-Stiftung“ in der Rechtsform einer unselbständigen Treuhandstiftung. Der Förderschwerpunkt liegt auf dem Schutz bedrohter Biotope in Deutschland. Die Stiftung unterstützt insbesondere:
Ein Teil des Stiftungskapitals wird in nachhaltige Anlagen investiert, die sowohl Erträge für den Stiftungszweck erwirtschaften als auch ökologischen Kriterien genügen. Die rechtliche und steuerliche Ausgestaltung erfolgt so, dass die Stifterin bereits zu Lebzeiten Einfluss nehmen kann und gleichzeitig klare Regelungen für die Zeit nach ihrem Tod bestehen.
Nach wenigen Jahren kann die Stiftung mehrere Projekte im Bereich Moorrenaturierung und Aufforstung dauerhaft unterstützen. Über Kooperationen mit regionalen Naturschutzverbänden werden Umweltbildungsangebote für Schulen mitfinanziert.
Die Stifterin weiß, dass ihr Vermögen langfristig in strukturierte, geprüfte Projekte fließt und über ihren Tod hinaus Wirkung entfaltet – ohne dass sie selbst eine eigene Organisation aufbauen oder dauerhaft verwalten muss.