Der Unternehmer, der ein soziales Erbe hinterlassen will

Hintergrund

Ein erfolgreicher Unternehmer hat über Jahrzehnte einen mittelständischen Betrieb aufgebaut. Das Unternehmen steht wirtschaftlich solide, das Privatvermögen übersteigt seinen persönlichen Bedarf deutlich. Gleichzeitig stellt sich für ihn die Frage, was von seinem Lebenswerk bleibt, wenn er einmal nicht mehr da ist. Es gibt keine direkten Nachfolger, die das Unternehmen übernehmen würden. Neben einer geordneten Versorgung seiner Erben möchte er deshalb einen Teil seines Vermögens dauerhaft für die Gesellschaft einsetzen.

Sein zentrales Anliegen ist Bildung und Chancengleichheit für Kinder aus sozial schwächeren Familien – geprägt durch seine eigene Herkunft aus eher bescheidenen Verhältnissen.

Lösung

Mit Unterstützung der StiftungsHafen Treuhand gründet er eine rechtlich unselbständige, gemeinnützige Treuhandstiftung. Das Stiftungsvermögen wird zunächst durch eine Schenkung zu Lebzeiten ausgestattet und zusätzlich durch eine testamentarische Verfügung für die Zeit nach seinem Tod abgesichert.

Die Stiftung fördert insbesondere:

  • Stipendien für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien
  • Schulen in strukturschwachen Regionen, z. B. durch moderne Technik und Lerninfrastruktur
  • Mentorenprogramme, die den Übergang von der Schule in Ausbildung oder Studium begleiten

Satzung, Schenkungsvertrag und Anlagerahmen werden so ausgestaltet, dass die Stiftung langfristig handlungsfähig bleibt und die Förderziele dauerhaft verfolgt werden können.

Ergebnis

Bereits im ersten Jahr können erste Stipendien vergeben und Kooperationen mit Schulen aufgebaut werden. Parallel knüpft die Stiftung Partnerschaften mit Unternehmen, um Praktikums- und Ausbildungsplätze für benachteiligte Jugendliche zu vermitteln.

Durch die Kombination aus laufenden Erträgen und der perspektivisch zufließenden Erbschaft wächst das Stiftungsvermögen planbar an. So entsteht ein langfristiges Instrument, mit dem der Unternehmer sein unternehmerisches Lebenswerk in ein dauerhaftes „soziales Erbe“ überführt.

Die Privatperson mit einem Herzensthema Natur und Umwelt

Hintergrund

Eine pensionierte Ärztin, Erbin eines größeren Vermögens, ist seit vielen Jahren ehrenamtlich im Naturschutz engagiert. In ihrer Nachlassplanung wird ihr deutlich, dass ihr Vermögen nicht nur an die nächste Generation weitergegeben werden soll, sondern gezielt dem Schutz von Natur und Umwelt dienen soll.

Da sie keine eigene Verwaltung aufbauen möchte und wenig Erfahrung mit Stiftungsrecht hat, sucht sie eine Lösung, die ihre Vorstellungen zuverlässig umsetzt, ohne sie mit organisatorischen Aufgaben zu belasten.

 

Lösung

Gemeinsam mit der StiftungsHafen Treuhand gründet sie eine „Naturschutz-Stiftung“ in der Rechtsform einer unselbständigen Treuhandstiftung. Der Förderschwerpunkt liegt auf dem Schutz bedrohter Biotope in Deutschland. Die Stiftung unterstützt insbesondere:

  • Renaturierung von Moorgebieten als wirksame CO₂-Speicher
  • Wiederaufforstungsprojekte in ausgewählten Mittelgebirgsregionen
  • Schutzprogramme für seltene Vogelarten in Kooperation mit Naturschutzverbänden

Ein Teil des Stiftungskapitals wird in nachhaltige Anlagen investiert, die sowohl Erträge für den Stiftungszweck erwirtschaften als auch ökologischen Kriterien genügen. Die rechtliche und steuerliche Ausgestaltung erfolgt so, dass die Stifterin bereits zu Lebzeiten Einfluss nehmen kann und gleichzeitig klare Regelungen für die Zeit nach ihrem Tod bestehen.

Ergebnis

Nach wenigen Jahren kann die Stiftung mehrere Projekte im Bereich Moorrenaturierung und Aufforstung dauerhaft unterstützen. Über Kooperationen mit regionalen Naturschutzverbänden werden Umweltbildungsangebote für Schulen mitfinanziert.

Die Stifterin weiß, dass ihr Vermögen langfristig in strukturierte, geprüfte Projekte fließt und über ihren Tod hinaus Wirkung entfaltet – ohne dass sie selbst eine eigene Organisation aufbauen oder dauerhaft verwalten muss.

Der Handwerksmeister, der junge Menschen für das Handwerk begeistert

Hintergrund

Ein Handwerksmeister führt seit über 30 Jahren einen erfolgreichen Betrieb mit mehr als zwanzig Mitarbeitenden. Er ist fest im Handwerk verwurzelt und beobachtet mit Sorge, dass immer weniger junge Menschen eine Ausbildung im Handwerk beginnen, obwohl die Betriebe händeringend Fachkräfte suchen. Gleichzeitig erlebt er regelmäßig, dass Jugendliche nach der Schule wenig Orientierung für ihren beruflichen Weg haben.

Seine Idee: eine Stiftung, die jungen Menschen einen praxisnahen Zugang zum Handwerk eröffnet und ihnen konkrete Perspektiven bietet.

Lösung

Mit Unterstützung der StiftungsHafen Treuhand gründet er eine unselbständige Treuhandstiftung, die sich auf die Förderung des handwerklichen Nachwuchses konzentriert. Die Stiftung finanziert unter anderem:

  • Schnupperpraktika und Werkstatt-Workshops: Jugendliche lernen verschiedene Gewerke kennen – z. B. Holz-, Metall- und Elektroberufe.
  • Unterstützung für Auszubildende: Zuschüsse zu Werkzeug, Lehrmaterialien und Prüfungsvorbereitungen, um finanzielle Hürden zu senken.
  • Mentoring und Betriebskontakte: Erfahrene Handwerksmeister begleiten Jugendliche, vermitteln Ausbildungsplätze und unterstützen beim Einstieg in den Beruf.

 

Das Stiftungsvermögen wird mit einem mittel- bis langfristig ausgerichteten Anlagerahmen investiert. So stehen der Stiftung planbare Erträge für laufende Förderprogramme zur Verfügung.

Ergebnis

Bereits in den ersten Jahren nehmen zahlreiche Jugendliche an Workshops und Schnupperpraktika teil; ein Teil von ihnen entscheidet sich anschließend für eine Ausbildung im Handwerk. Auszubildende können durch gezielte Zuschüsse besser ausgestattet in ihre Lehre starten, und einzelne Geförderte nutzen nach der Gesellenprüfung die Chance zur Meisterausbildung.

Die Stiftung trägt damit dazu bei, junge Menschen für das Handwerk zu gewinnen, Betriebe bei der Fachkräftesicherung zu unterstützen und ein berufliches Umfeld zu stärken, das für die regionale Wirtschaft von zentraler Bedeutung ist.