Eine pensionierte Ärztin möchte ihr Vermögen dauerhaft für Natur und Umwelt einsetzen. Sie gründet eine gemeinnützige Treuhandstiftung mit Schwerpunkt Biotopschutz. Gefördert werden Moorrenaturierung, Aufforstung und Artenschutzprojekte. So ist der Zweck langfristig gesichert – ohne eigene Verwaltungsstruktur.
Eine pensionierte Ärztin, Erbin eines größeren Vermögens, engagiert sich seit vielen Jahren ehrenamtlich im Naturschutz. In ihrer Nachlassplanung wird ihr deutlich, dass ihr Vermögen nicht nur an die nächste Generation weitergegeben werden soll, sondern gezielt dem Schutz von Natur und Umwelt dienen soll. Da sie keine eigene Organisation aufbauen möchte und wenig Erfahrung mit Stiftungsrecht hat, sucht sie eine Lösung, die ihre Vorstellungen zuverlässig umsetzt, ohne sie mit laufenden Verwaltungsaufgaben zu belasten.
Gemeinsam mit der StiftungsHafen Treuhand gründet sie eine „Naturschutz-Stiftung“ in der Rechtsform einer Treuhandstiftung. Der Förderschwerpunkt liegt auf dem Schutz bedrohter Biotope in Deutschland. Die Stiftung unterstützt insbesondere:
Ein Teil des Stiftungskapitals wird in nachhaltige Anlagen investiert, die Erträge für den Stiftungszweck erwirtschaften und zugleich ökologischen Kriterien genügen. Die rechtliche und steuerliche Ausgestaltung erfolgt so, dass die Stifterin bereits zu Lebzeiten Einfluss nehmen kann und zugleich klare Regelungen für die Zeit nach ihrem Tod bestehen.
Nach wenigen Jahren kann die Stiftung mehrere Projekte im Bereich Moorrenaturierung und Aufforstung dauerhaft unterstützen. Über Kooperationen mit regionalen Naturschutzverbänden werden zudem Umweltbildungsangebote für Schulen mitfinanziert.
Die Stifterin weiß, dass ihr Vermögen langfristig in strukturierte, geprüfte Projekte fließt und über ihren Tod hinaus Bestand hat – ohne dass sie selbst eine eigene Organisation aufbauen oder dauerhaft verwalten muss.