Viele Fragen zum Thema Stiftung tauchen immer wieder auf. Hier finden Sie eine erste Orientierung – kompakt, verständlich und ohne Juristendeutsch. Die Antworten ersetzen keine individuelle Beratung, zeigen aber, wie wir im StiftungsHafen auf das Thema Stiftung schauen.
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Eine Treuhandstiftung (auch unselbständige oder nichtrechtsfähige Stiftung) entsteht, wenn eine Stifterin oder ein Stifter Vermögen auf einen Treuhänder überträgt – zum Beispiel auf die StiftungsHafen Treuhandgesellschaft mbH. Der Treuhänder verwaltet dieses Vermögen getrennt vom eigenen Vermögen und setzt es ausschließlich für den in der Satzung festgelegten Zweck ein.
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Sie müssen keine eigene Organisation aufbauen und keinen Vorstand oder eine Geschäftsführung besetzen. Die Verwaltung übernimmt der Treuhänder – von der Buchhaltung bis zu den Jahresberichten. Gleichzeitig profitieren Sie von rechtlicher, steuerlicher und organisatorischer Erfahrung und können sich auf Zweck, Inhalte und Wirkung konzentrieren.
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Eine starre Grenze gibt es nicht. Entscheidend ist, ob das Vermögen ausreicht, um den gewünschten Zweck dauerhaft sinnvoll zu erfüllen und die laufenden Kosten in einem angemessenen Verhältnis zu den Erträgen stehen. Wir schauen mit Ihnen gemeinsam auf Ihre Ziele und Ihre Vermögensstruktur und beurteilen dann, ob und in welcher Größenordnung eine Stiftung sinnvoll ist.
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Ja – wenn sie von der Finanzverwaltung als gemeinnützig anerkannt ist. Dann kann die Stiftung Zuwendungsbestätigungen ausstellen, Zuwendungen können im gesetzlichen Rahmen steuerlich geltend gemacht werden und die Stiftung selbst kann von bestimmten Steuern befreit sein. Wir achten bereits bei der Gestaltung von Satzung und Verträgen darauf, dass die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit erfüllt sind.
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Das hängt davon ab, wie aktiv Sie eingebunden sein möchten. Übernehmen wir die treuhänderische Verwaltung, kümmern wir uns um die operative Arbeit – etwa Buchhaltung, Zahlungsverkehr, Jahresabschlüsse, Mittelverwendungsrechnungen und Berichte. Sie setzen die inhaltlichen Leitplanken und entscheiden über den Kurs, wir sorgen für die Umsetzung.
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Ja. Familie kann zum Beispiel über Beiräte, Kuratorien oder beratende Funktionen einbezogen werden. So bleibt die Stiftung in der Familientradition verankert, ohne dass alle Angehörigen mit Verwaltungsaufgaben belastet sind. Wichtig ist, dass Rollen und Zuständigkeiten in der Satzung klar geregelt werden.
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Stiftungen sind grundsätzlich auf Dauer angelegt. Innerhalb eines klaren Rahmens lassen sich Schwerpunkte und Ausgestaltung – insbesondere bei Treuhandstiftungen – aber häufig anpassen. Ob und wie Änderungen möglich sind, hängt von der konkreten Struktur ab; deshalb legen wir von Anfang an Wert auf eine durchdachte, aber nicht „zu enge“ Satzung.
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Spenden sind sinnvoll, wenn Sie bestehende Organisationen unterstützen möchten, die bereits passende Projekte umsetzen. Eine eigene Stiftung ist dann interessant, wenn Sie einen eigenen Rahmen mit eigenem Zweck, eigenen Schwerpunkten und einer langfristigen Perspektive schaffen wollen. In vielen Fällen ist eine Kombination aus Spenden und einer Stiftungslösung der richtige Weg.
Diese Antworten geben eine erste Orientierung. Wie eine passende Lösung für Sie konkret aussehen kann, hängt von Ihrer persönlichen Situation, Ihrem Vermögen und Ihren Zielen ab.
Wenn Sie das Thema Stiftung näher betrachten möchten, sprechen wir miteinander. Im Orientierungsgespräch klären wir Ihre Fragen und skizzieren mögliche Wege.