Ein erfolgreicher Unternehmer hat über Jahrzehnte einen mittelständischen Betrieb aufgebaut. Das Unternehmen steht wirtschaftlich solide, das Privatvermögen übersteigt seinen persönlichen Bedarf deutlich. Gleichzeitig stellt sich für ihn die Frage, was von seinem Lebenswerk bleibt, wenn er einmal nicht mehr da ist. Es gibt keine direkten Nachfolger, die das Unternehmen übernehmen würden. Neben einer geordneten Versorgung seiner Erben möchte er deshalb einen Teil seines Vermögens dauerhaft für die Gesellschaft einsetzen.
Sein zentrales Anliegen ist Bildung und Chancengleichheit für Kinder aus sozial schwächeren Familien – geprägt durch seine eigene Herkunft aus eher bescheidenen Verhältnissen.
Mit Unterstützung der StiftungsHafen Treuhand gründet er eine rechtlich unselbständige, gemeinnützige Treuhandstiftung. Das Stiftungsvermögen wird zunächst durch eine Schenkung zu Lebzeiten ausgestattet und zusätzlich durch eine testamentarische Verfügung für die Zeit nach seinem Tod abgesichert.
Die Stiftung fördert insbesondere:
Satzung, Schenkungsvertrag und Anlagerahmen werden so ausgestaltet, dass die Stiftung langfristig handlungsfähig bleibt und die Förderziele dauerhaft verfolgt werden können.
Bereits im ersten Jahr können erste Stipendien vergeben und Kooperationen mit Schulen aufgebaut werden. Parallel knüpft die Stiftung Partnerschaften mit Unternehmen, um Praktikums- und Ausbildungsplätze für benachteiligte Jugendliche zu vermitteln.
Durch die Kombination aus laufenden Erträgen und der perspektivisch zufließenden Erbschaft wächst das Stiftungsvermögen planbar an. So entsteht ein langfristiges Instrument, mit dem der Unternehmer sein unternehmerisches Lebenswerk in ein dauerhaftes „soziales Erbe“ überführt.